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Was muss ich als Praxisinhaber tun?

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen können Ihre Mitarbeiter, die Umwelt und auch Sie selbst gefährdet sein. Der Schutz vor Gefahrstoffen ist in der Gefahrstoffverordnung und einem umfangreichen technischen Regelwerk gesetzlich geregelt. Speziell für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung, also auch für Arzt- und Zahnarztpraxen, wurde die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 525 erstellt. Sie regelt den Umgang mit Arzneimitteln, Inhalationsanästhetika und Desinfektionsmitteln. Sie können die TRGS 525 im Wortlaut nachlesen.

Hinweis: Aufgrund der Neufassung der Gefahrstoffverordnung im Jahr 2005 entsprechen einige Begriffe und Bezüge in "alten" Technischen Regeln nicht der aktuellen Gefahrstoffverordnung. Alle Technischen Regeln für Gefahrstoffe werden zur Zeit überarbeitet und in den nächsten Monaten und Jahren in aktualisierter Fassung veröffentlicht.

Der Arzt oder Zahnarzt hat als Arbeitgeber folgende Aufgaben:



Die Gefährdungsbeurteilung ist hierbei das wesentliche Steuerungsinstrument für die Prävention. Sinnvoll genutzt, kann es schrittweise das Wohl der Beschäftigten und des Unternehmens voranbringen. Die Gefährdungsbeurteilung muss von fachkundigen Personen durchgeführt werden. In der Gefahrstoffverordnung werden beispielhaft die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt genannt.

Im Gefahrstoffmanagement möchten wir die Aufgaben näher erläutern und Ihnen helfen, die gesetzlichen Forderungen umzusetzen.

 

Gefahrstoffinfos
Was sind
Gefahrstoffe?
Sind Arzneimittel
Gefahrstoffe?
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Was muss ich als
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Wie sind Gefahrstoffe
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Was sind
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Wo finde ich
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zu Gefahrstoffen?