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Wofür benötige ich Sicherheitsdatenblätter ? |
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Sicherheitsdatenblätter ergänzen die Kennzeichnung. Sie sind ausführliche Informationen des Herstellers zu den Eigenschaften des Produktes und den damit verbundenen Gefahren. Die Datenblätter sollten nicht älter als zwei Jahre sein. Ansonsten sind aktuelle Versionen vom Hersteller oder Lieferanten anzufordern. Wenn Sie alle Sicherheitsdatenblätter für Ihre Produkte vorliegen haben, ist bereits ein wesentlicher Teil der Informationsermittlung erfüllt. Ihre Mitarbeiter müssen Zugang zu allen Sicherheitsdatenblättern haben (§ 14 Abs.1 GefStoffV).
Für kennzeichnungspflichtige und gefährliche Stoffe und Zubereitungen müssen Hersteller, Einführer oder Vertreiber gewerblichen Kunden bei der ersten Lieferung kostenlos Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen. Einige Hersteller bieten sie bereits im Internet an. Diese müssen nach Form und Inhalt EG-Sicherheitsdatenblätter nach § 6 Gefahrstoffverordnung und TRGS 220 "Sicherheitsdatenblatt für gefährliche Stoffe und Zubereitungen" sein. Sie müssen fachkundig und in deutscher Sprache verfasst sowie mit Datum versehen sein.
Werden weitere, über die Angaben im Sicherheitsdatenblatt hinausgehende, Informationen zur Beurteilung der Gefährdung benötigt, können diese nach § 7 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung vom Hersteller verlangt werden. Auch für Arbeitsstoffe ohne Sicherheitsdatenblatt, zum Beispiel Fertigarzneimittel und Medizinprodukte, müssen entsprechende Informationen auf Anfrage gegeben werden. Einige Hersteller liefern für diese Stoffe auf freiwilliger Basis Sicherheitsdatenblätter. Zur Anforderung von Herstellerinformationen stehen Musteranschreiben zur Verfügung.
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