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Sind Arzneimittel Gefahrstoffe?

Unabhängig von ihren pharmakologischen Wirkungen können Arzneimittel gefährliche Eigenschaften besitzen, wie sie in der Gefahrstoffverordnung beschrieben sind. Die Schutzvorschriften der Gefahrstoffverordnung finden uneingeschränkt Anwendung. Der Hersteller/Inverkehrbringer muss Fertigarzneimittel und Medizinprodukte jedoch nicht mit Gefahrensymbolen kennzeichnen und auch keine Sicherheitsdatenblätter erstellen. Sie sind von den Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften beim Inverkehrbringen ausgenommen. Es stehen aber Fach- und Gebrauchsinformationen, wie sie das Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz fordern, zur Verfügung. Arzneistoffe, die zum Beispiel zur Herstellung eines Arzneimittels eingesetzt werden, sind dagegen wie chemische Stoffe anzusehen. Für sie gelten alle Regelungen der Gefahrstoffverordnung, das heißt, diese müssen vom Hersteller nach Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet werden. Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 525 "Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung" enthält weitere Informationen zum Umgang mit Arzneimitteln.

Eine Gefährdung durch Fertigarzneimittel oder Arzneistoffe ist möglich, wenn Stoffe und Zubereitungen mit gefährlichen Eigenschaften bei der vorgesehenen Verwendung eingeatmet werden können oder Hautkontakt besteht. Arzneimittelformen wie überzogene und magensaftresistente Tabletten und Granulate, Filmtabletten, Dragees oder Kapseln verhindern beispielsweise jede Exposition und stellen somit keine Gefährdung dar. Eine Exposition der Beschäftigten ist dagegen bei folgenden Arzneiformen und Arzneimitteln möglich:
nicht überzogene Tabletten und Granulate
Pulver zum Einnehmen oder zur Herstellung von Lösungen oder Suspensionen
Tropfen zum Einnehmen, Sirupe, Augentropfen, Nasentropfen, Ohrentropfen, Gurgellösungen
Inhalationslösungen, Sprays
Suppositorien, Vaginaltabletten
Arzneimittel zur äußeren Anwendung wie Salben, Gele, Tinkturen, Lösungen zum Auftragen (ausgenommen Franzbranntwein und ähnliche alkoholische Einreibungen), Pudersprays, Salbensprays
Injektionslösungen, Infusionslösungen
Inhalationsanästhetika
Desinfektionsmittel
Bei der Ermittlung, ob die verwendeten Arzneimittel oder Medizinprodukte Gefahrstoffe sind, kann die Arzneimittelliste hilfreich sein. In der Liste sind Arzneimittel und Medizinprodukte aufgeführt, die aufgrund ihrer Eigenschaft und Darreichungsform eine Gefährdung für Beschäftigte darstellen können. Für onkologische Praxen sind zusätzlich die Informationen zur gefahrstoffrechtlichen Kennzeichnung von Zytostatika hilfreich.

 

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