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Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen können Ihre Mitarbeiter, die Umwelt und auch Sie selbst gefährdet sein. Der Schutz vor Gefahrstoffen ist in der Gefahrstoffverordnung und einem umfangreichen technischen Regelwerk gesetzlich geregelt. Speziell für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung, also auch für Arzt- und Zahnarztpraxen, wurde die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 525 erstellt. Sie regelt den Umgang mit Arzneimitteln, Inhalationsanästhetika und Desinfektionsmitteln. Sie können die TRGS 525 im Wortlaut nachlesen.
Hinweis: Aufgrund der Neufassung der Gefahrstoffverordnung im Jahr 2005 entsprechen einige Begriffe und Bezüge in "alten" Technischen Regeln nicht der aktuellen Gefahrstoffverordnung. Alle Technischen Regeln für Gefahrstoffe werden zur Zeit überarbeitet und in den nächsten Monaten und Jahren in aktualisierter Fassung veröffentlicht.
Der Arzt oder Zahnarzt hat als Arbeitgeber folgende Aufgaben:
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