Bedienungshinweise   Login   Meine Praxis   Kontakt   Impressum   Sitemap  
Start Virtueller Rundgang Gefahrstoffinfos Gefahrstoffmanagement Hilfsmittel

Aufbewahrung und Lagerung

Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an Dritte. Hinweise zur Lagerung enthält Anhang III der Gefahrstoffverordnung unter Ziffer 1.5 "Lagervorschriften". Weitere Regelungen finden sich in § 8 Abs. 4 und 6-8.

Viele flüssige Stoffe sind wassergefährdend und unterliegen dem Wasserhaushaltsgesetz (§ 19g Abs. 1 WHG). Es gibt drei Wassergefährdungsklassen (WGK 1-3), die einen wassergefährdenden Stoff ausmachen. WGK 3 ist dabei die höchste Klasse. Angaben finden sich im Sicherheitsdatenblatt unter Punkt 15. Produktspezifische Hinweise zur Lagerung finden sich im jeweiligen Sicherheitsdatenblatt unter Punkt 7.

 

Gefahrstoffmanagement
Informationsermittlung
Gefährdungsbeurteilung
Substitutionsprüfung
Gefahrstoff-
verzeichnis
Schutzmaßnahmen
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Betriebsanweisungen
Unterweisung
Aufbewahrung und
Lagerung
Allgemein
Brennbare Flüssigkeiten
Druckgasbehälter
Erledigungsliste
Gefahrguttransport
Aufgabenübertragung
Beschäftigungs-
beschränkungen