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Informationsermittlung |
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Ausgangspunkt jeder planmäßigen und zielgerichteten Prävention ist die Informationsermittlung. Sie muss Gefährdungen durch Einatmen, Hautkontakt und physikalisch-chemische Wirkungen, wie sie von leicht entzündlichen oder tiefkalten Stoffen ausgehen, umfassen.
Für alle eingesetzten Arbeitsstoffe haben Ihnen Informationen vorzuliegen, die es ermöglichen zu beurteilen, ob es sich um Gefahrstoffe handelt. Diese Informationen sind Angaben des Herstellers zu den Eigenschaften der Stoffe, aber auch Ihre Kenntnisse darüber, wie die Stoffe verwendet werden (Tätigkeit, Arbeitsmittel, Verfahren).
Wesentliche Herstellerinformationen sind die Kennzeichnung und das Sicherheitsdatenblatt. Grundsätzlich empfiehlt es sich, Sicherheitsdatenblätter bereits bei der Bestellung anzufordern. Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften des Produktes enthält Abschnitt 15 des Sicherheitsdatenblattes, Hinweise auf Grenzwerte Abschnitt 8.
Informationsquellen für Fertigarzneimittel und Medizinprodukte sind zum Beispiel Fach- beziehungsweise Gebrauchsinformationen. Zur Anforderung von Herstellerinformationen stehen Musteranschreiben zur Verfügung.
Die Sammlung der Sicherheitsdatenblätter, abgelegt in einem elektronischen Ordner oder in Papierform, muss den Beschäftigten zur Verfügung stehen (§ 14 Abs. 1 GefStoffV). Die Datenblätter beziehungsweise die Sammlung von Fachinformationen kann mit wenigen Ergänzungen als Gefahrstoffverzeichnis dienen.
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