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Substitutionsprüfung

Um Gefährdungen zu beseitigen oder auf ein Mindestmaß zu verringern, muss bevorzugt geprüft werden, ob die eingesetzten Gefahrstoffe durch Stoffe oder Verfahren mit einem geringeren gesundheitlichen Risiko ersetzt werden können. Die Entscheidung kann natürlich nur im Rahmen der Therapiemöglichkeiten und Hygienevorschriften getroffen werden. Ziel muss sein, insbesondere giftige, sehr giftige, krebserzeugende, erbgutverändernde und fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe zu ersetzen, wenn dies technisch möglich ist. Die folgenden Beispiele zeigen, dass Ersatzlösungen ganz unterschiedlich aussehen können:

  • Verzicht auf den Gefahrstoff: Häufig ist der routinemäßige Einsatz von Flächendesinfektionsmitteln bei der Fußbodenreinigung und der Reinigung des Sanitärbereiches nicht notwendig.
  • Produkte, die in kleinen, gut handhabbaren Gebinden zur Verfügung stehen und bei denen Dosierhilfen ein expositionsarmes Arbeiten ermöglichen, sind zu bevorzugen.
  • Auswahl eines ungefährlicheren Ersatzstoffes: Sind zwei Produkte für die manuelle Instrumentendesinfektion in gleicher Weise geeignet, so gilt es, das reizende vor dem gesundheitsschädlichen oder ätzenden Desinfektionsmittel zu bevorzugen.
  • Auswahl einer ungefährlicheren Anwendungsform: Wird die Flächendesinfektion als Wischdesinfektion durchgeführt, ist die Konzentration der Desinfektionsmittelinhaltsstoffe in der Luft wesentlich geringer als bei der Sprühdesinfektion.
  • Auswahl eines ungefährlicheren Verfahrens: Ozonfilter in Kopierern und Laserdruckern reduzieren beispielsweise den Ozonausstoß gegenüber ungefilterten Geräten.

Es existieren schon eine Reihe von Hilfen für die Beurteilung des gesundheitlichen Risikos, zum Beispiel:

Wenn es für Ihr Ersatzstoffproblem noch keine Empfehlung gibt, können Sie das Spaltenmodell nach TRGS 440 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Ermitteln von Gefahrstoffen und Methoden zur Ersatzstoffprüfung" Anlage 2 nutzen. Sie können mit dem Spaltenmodell ein Produkt mit einem potentiellen Ersatzprodukt vergleichen. Hierzu benötigen Sie Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt und es muss Ihnen die Art der Anwendung bekannt sein.

Das Ergebnis der Substitutionsprüfung und der Verzicht auf eine mögliche Substitution sind in der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung zu begründen (§ 9 Abs.1 GefStoffV). So sollte zum Beispiel die Prüfung bei der Neueinführung von Arzneimitteln und bei der Auswahl von Desinfektions-, Therapie- und Anästhesieverfahren dokumentiert werden. Die zuständige Behörde kann Einblick in die Unterlagen verlangen. In regelmäßigen Abständen muss immer wieder geprüft werden, ob Neuentwicklungen auf dem Markt sind, die das gesundheitliche Risiko für die Beschäftigten weiter reduzieren.

Für Tätigkeiten mit einer geringen Gefährdung (Schutzstufe 1) gilt die Substitutionsprüfung als Empfehlung.

Die TRGS 525 und die TRGS 540 "Sensibilisierende Stoffe" enthalten weitere Angaben zu Ersatzlösungen.

 

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