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Gefahrstoffverzeichnis

Das Gefahrstoffverzeichnis ist eine Zusammenstellung aller Gefahrstoffe, die in der Praxis verwendet werden. In dem Verzeichnis muss auf die Sicherheitsdatenblätter verwiesen werden. Die Beschäftigten müssen das Verzeichnis einsehen können. Nicht in das Verzeichnis aufgenommen werden müssen Gefahrstoffe, die bei Tätigkeiten nur zu einer geringen Gefährdung (Schutzstufe 1) der Beschäftigten führen.

Das Gefahrstoffverzeichnis ist bei wesentlichen Änderungen fortzuschreiben und mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Wesentliche Änderungen können eine Neuaufnahme von Gefahrstoffen, eine Änderung der Einstufung, eine Änderung der Mengenbereiche oder eine Änderung des Arbeitsbereiches, in dem mit dem Gefahrstoff umgegangen wird, sein.

Welche Angaben ein Gefahrstoffverzeichnis enthalten muss und wie es aussehen kann, zeigt das Muster im Bereich Arbeitshilfen. Ihr eigenes Verzeichnis können Sie ganz leicht erstellen, indem Sie unsere Maske verwenden. Ergänzend hierzu sind die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter und Fachinformationen in einem Ordner abzulegen. Alternativ können Sie auch nur einen Ordner mit Sicherheitsdatenblättern anlegen oder Fachinformationen für die einzelnen Arbeitsbereiche Ihrer Praxis, zum Beispiel Labor, Behandlungsraum, Instrumentenaufbereitung und Vorratslager, wenn Sie die Informationen um die jährlich durchschnittlichen Verbrauchsmengen ergänzen.

Wenn in Ihrer Praxis Narkosegase eingesetzt werden, sind zusätzlich alle expositionsrelevanten Anlagen, Narkosegeräte, Tätigkeiten, Verfahrensweisen, Lüftungseinrichtungen und Absaugeinrichtungen zu erfassen. Hierzu gehört die Erstellung eines Verzeichnisses der Lachgas-Leitungssysteme (Installationspläne) und Lachgasdosen. Weitere Angaben zum Gefahrstoffverzeichnis enthält Abschnitt 5 der TRGS 440 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Ermitteln von Gefahrstoffen und Methoden zur Ersatzstoffprüfung".

 

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