Bedienungshinweise   Login   Meine Praxis   Kontakt   Impressum   Sitemap  
Start Virtueller Rundgang Gefahrstoffinfos Gefahrstoffmanagement Hilfsmittel

Gefährdungsbeurteilung

Nachdem die Gefährdungen im Kapitel Informationsermittlung systematisch erfasst wurden, sind diese im nächsten Schritt unter bestimmten Gesichtspunkten, wie sie in § 7 Abs. 1 GefStoffV genannt sind, fachkundig zu beurteilen. Liegt eine Gefährdung vor, muss - abgestuft nach Dringlichkeit - Abhilfe geschaffen werden. Anschließend erfolgt eine erneute Beurteilung, um die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu kontrollieren. Die Gefährdungsbeurteilung muss vom Arbeitgeber unabhängig von der Zahl der Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt und dokumentiert werden. Sie ist fortzuschreiben. Es existieren bisher keine näheren Angaben, wie die Gefährdungsbeurteilung formal durchzuführen ist. Das heißt: Jeder Arbeitgeber kann selbst festlegen, wie er seiner Verpflichtung nachkommt, eine für Dritte nachvollziehbare Dokumentation zu erstellen. Folgende Punkte müssen mindestens ersichtlich sein:
Gefährdungen am Arbeitsplatz
festgelegte Maßnahmen
das Ergebnis der Überprüfung der Maßnahmen
Es können vorformulierte Gefährdungsbeurteilungen, zum Beispiel vom Hersteller oder den Unfallversicherungsträgern, verwendet werden, wenn diese für die Tätigkeit passend sind und danach verfahren wird (§ 7 Abs. 7 GefStoffV).

Wie die Dokumentation aussehen kann, zeigt das Muster. Um Ihre eigene Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, können Sie unser Formular verwenden. Das Gefahrstoffverzeichnis ist hier bereits integriert. Die bearbeiteten Prüflisten in den Abschnitten Substitutionsprüfung, Schutzmaßnahmen, arbeitsmedizinische Vorsorge und Lagerung sind für die Dokumentation zu ergänzen. Lassen Sie sich darüber hinaus gezielt fachkundig beraten, zum Beispiel durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt.

 

Gefahrstoffmanagement
Informationsermittlung
Gefährdungsbeurteilung
Schutzstufen
Substitutionsprüfung
Gefahrstoff-
verzeichnis
Schutzmaßnahmen
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Betriebsanweisungen
Unterweisung
Aufbewahrung und
Lagerung
Gefahrguttransport
Aufgabenübertragung
Beschäftigungs-
beschränkungen