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Schutzmaßnahmen |
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Bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen ist die Rangfolge zu berücksichtigen (§ 9 GefStoffV):
- Substitutionsprüfung
- Technische Maßnahmen
- Organisatorische Maßnahmen
- Persönliche Schutzausrüstung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Oberstes Ziel ist es, das Arbeitsverfahren so zu gestalten, dass gefährliche Gase, Dämpfe oder Stäube erst gar nicht in den Arbeitsraum gelangen können. Wenn dies nach dem Stand der Technik nicht durchführbar ist, müssen zum Beispiel Dämpfe oder Stäube an der jeweiligen Austritts- oder Entstehungsstelle durch eine Absauganlage erfasst und abgeführt werden. Erst wenn auch diese Maßnahme nicht umgesetzt werden kann, kommen weitere lüftungstechnische Maßnahmen nach dem Stand der Technik zur Minimierung der inhalativen Belastung in Betracht. Die Funktion und die Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen sind regelmäßig, mindestens jedoch jedes dritte Jahr, zu überprüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist aufzuzeichnen.
Erst wenn kollektive Maßnahmen nicht ausreichen, sind individuelle Schutzmaßnahmen zu treffen. Persönliche Schutzausrüstung muss wirksam und auch hinsichtlich ihrer Trageeigenschaften geeignet sein. Ihre Beschäftigten sind bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung zu beteiligen und sie müssen die bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung auch benutzen.
Für alle Arbeitsstoffe sind Mindeststandards einzuhalten, die einer guten Arbeitspraxis entsprechen. Bei Tätigkeiten mit geringer Gefährdung (Schutzstufe 1) ist das Gefahrstoffmanagement bereits abgeschlossen, wenn die in der Prüfliste Mindeststandards genannten Maßnahmen umgesetzt sind.
Die speziellen Prüflisten für die einzelnen Gefahrstoffgruppen ergänzen diese Schutzmaßnahmen. Wichtig ist, zusätzlich die produktbezogenen Angaben des Herstellers, zum Beispiel im Sicherheitsdatenblatt im Abschnitt 8, zu beachten.
Hautschutz und Hautpflege, die häufig in ihrer Bedeutung unterschätzt werden, sind in die Prüfliste Mindeststandards integriert. Ergänzende Informationen zum Thema Hautschutz und Allergie finden sich unter www.bgw-online.de im Kundenzentrum in der Rubrik Hauptsache Hautschutz.
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