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Werdende und stillende Mütter

Der Praxisinhaber ist verpflichtet, die zuständige Aufsichtsbehörde über eine Schwangerschaft zu informieren und den Arbeitsplatz der werdenden Mutter so zu gestalten, dass die Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.

Dies beinhaltet eine sorgfältige Beurteilung der Arbeitsbedingungen mit Angaben zu Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung. Eine Hilfe bietet das Formular zur Gefährdungsbeurteilung. Für werdende und stillende Mütter gelten Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote nach Mutterschutzrichtlinienverordnung. Die nachfolgende Tabelle fasst die wesentlichen gefahrstoffbezogenen Aussagen der Mutterschutzrichtlinienverordnung zusammen.

Gefahrstoffe Beschäftigungs-
verbot
Ausnahmen
    Bei bestimmungs-
gemäßem Umgang werden werdende Mütter den Gefahrstoffen nicht ausgesetzt
Werdende Mütter: Grenzwert wird nicht überschritten Stillende Mütter: Grenzwert wird nicht überschritten
leichtentzündlich Nein
entzündlich Nein
brandfördernd Nein
explosionsgefährlich Nein
hochentzündlich Nein
gesundheitsschädlich Ja X X
ätzend Nein
reizend Nein
sehr giftig Ja X X
giftig Ja X X
krebserzeugend Ja X X
erbgutverändernd Ja X X
fruchtschädigend Ja X X
in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigend Ja X X
Tabelle 2: Beschäftigungsverbote und Beschränkungen für werdende und stillende Mütter nach § 5 Mutterschutzrichtlinienverordnung (aus: BGR 206 BG-Regeln "Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst")

Die Einstufungen sind den Herstellerinformationen, zum Beispiel dem Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen. Informationen, ob Luftgrenzwerte eingehalten werden, liefern folgende Quellen:


Schwangere dürfen auch nicht mit Gefahrstoffen, die nachweislich in die Haut eindringen können, beschäftigt werden (Anlage 1 der Mutterschutzrichtlinienverordnung). Die meisten dieser Stoffe sind in der TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" aufgeführt und mit "H" für hautresorptiv gekennzeichnet. Beispiele sind Xylol, Toluol, Jod, Methanol und Formaldehyd, zum Beispiel als Bestandteil von Desinfektionsmitteln.

Weitere umfangreiche Informationen enthält der Leitfaden "Mutterschutz in der Pathologie".

 

Gefahrstoffmanagement
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Gefahrstoff-
verzeichnis
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Arbeitsmedizinische Vorsorge
Betriebsanweisungen
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Aufbewahrung und
Lagerung
Gefahrguttransport
Aufgabenübertragung
Beschäftigungs-
beschränkungen
Jugendliche
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