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Werdende und stillende Mütter |
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Der Praxisinhaber ist verpflichtet, die zuständige Aufsichtsbehörde über eine Schwangerschaft zu informieren und den Arbeitsplatz der werdenden Mutter so zu gestalten, dass die Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.
Dies beinhaltet eine sorgfältige Beurteilung der Arbeitsbedingungen mit Angaben zu Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung. Eine Hilfe bietet das Formular zur Gefährdungsbeurteilung. Für werdende und stillende Mütter gelten Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote nach Mutterschutzrichtlinienverordnung. Die nachfolgende Tabelle fasst die wesentlichen gefahrstoffbezogenen Aussagen der Mutterschutzrichtlinienverordnung zusammen.
| Gefahrstoffe |
Beschäftigungs- verbot |
Ausnahmen |
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Bei bestimmungs- gemäßem Umgang werden werdende Mütter den Gefahrstoffen nicht ausgesetzt |
Werdende Mütter: Grenzwert wird nicht überschritten |
Stillende Mütter: Grenzwert wird nicht überschritten |
| leichtentzündlich |
Nein |
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| entzündlich |
Nein |
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| brandfördernd |
Nein |
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| explosionsgefährlich |
Nein |
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| hochentzündlich |
Nein |
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| gesundheitsschädlich |
Ja |
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X |
X |
| ätzend |
Nein |
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| reizend |
Nein |
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| sehr giftig |
Ja |
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X |
X |
| giftig |
Ja |
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X |
X |
| krebserzeugend |
Ja |
X |
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X |
| erbgutverändernd |
Ja |
X |
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X |
| fruchtschädigend |
Ja |
X |
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X |
| in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigend |
Ja |
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X |
X |
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Tabelle 2: Beschäftigungsverbote und Beschränkungen für werdende und stillende Mütter nach § 5 Mutterschutzrichtlinienverordnung (aus: BGR 206 BG-Regeln "Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst")
Die Einstufungen sind den Herstellerinformationen, zum Beispiel dem Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen. Informationen, ob Luftgrenzwerte eingehalten werden, liefern folgende Quellen:
Schwangere dürfen auch nicht mit Gefahrstoffen, die nachweislich in die Haut eindringen können, beschäftigt werden (Anlage 1 der Mutterschutzrichtlinienverordnung). Die meisten dieser Stoffe sind in der TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" aufgeführt und mit "H" für hautresorptiv gekennzeichnet. Beispiele sind Xylol, Toluol, Jod, Methanol und Formaldehyd, zum Beispiel als Bestandteil von Desinfektionsmitteln.
Weitere umfangreiche Informationen enthält der Leitfaden "Mutterschutz in der Pathologie".
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